10:00 | |
Konstantin Götze
Bundesnetzagentur
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Begrüßung, Anmoderation / Kurzbericht von der Aufsichtsstelle
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10:20 | |
Axel Schmidt
Bundesnetzagentur
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DA:VE – Das DAuerhafte VErzeichnis
Die Bundesnetzagentur ist nach § 16 Abs. 5 des Vertrauensdienstegesetzes verpflichtet, eine Vertrauensinfrastruktur zur dauerhaften Prüfbarkeit qualifizierter elektronischer Zertifikate und qualifizierter elektronischer Zeitstempel einzurichten. Der Vortrag erläutert die Hintergründe und gibt einen Einblick in die technische Umsetzung dieses Verfahrens. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Systems betrachtet. |
10:50 | |
Ulrike Korte
BSI
Detlef Hühnlein
ecSec GmbH
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eIDAS, Long-Term Preservation (LTP) und BSI TR-03125 (TR-ESOR)
Der Beitrag stellt, ausgehend von der eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014, den aktuellen Stand der Standardisierungsbemühungen bei ETSI ESI zum Thema "Long-term Preservation (LTP) vor, was insbesondere die Standard-Entwürfe TS 119 511 und TS 119 512 umfasst. Darüber hinaus werden die aktuellen Weiterentwicklungen der BSI TR-03125 (TR-ESOR V1.3) auf Basis dieser ETSI-Arbeiten präsentiert und die Schnittstellen zu weiteren eIDAS-Vertrauensdiensten und auch DA:VE erläutert.
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11:20 | Kaffeepause |
11:40 | |
Konstantin Götze
Bundesnetzagentur
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Herausforderung Validierung oder zur Notwendigkeit von Empfehlungen von BNetzA und BSI
Zur Nutzung elektronischer Vertrauensdienste ist eine vertrauenswürdige Interpretation von Daten und die Anzeige von Prüfergebnissen essenziell.
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12:10 | |
Plenum
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Feedbackrunde Validierung / Archivierung
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12:20 | Mittagsbuffet |
13:30 | |
Jens Gomm
Richter am LGMannheim
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Impulsvortrag: Bedeutung der Vertrauensdienste in der Justiz ("eJustice")
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13:50 | |
Markus Schuster
Bitkom AK eVD
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Nutzung von Vertrauensdiensten, ein aktueller Überblick
Seit dem Inkrafttreten der EU VO eIDAS und dem Vertrauensdienstegesetz werden in Deutschland unterschiedliche Vertrauensdienste durch einzelne Anbieter angeboten. Wie werden diese Angebote jedoch am Markt akzeptiert? Diese Frage soll sowohl aus technischer als auch aus kommerzieller Sicht unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet werden.
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14:20 | |
Plenum
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Feedbackrunde neue Dienste und eGovernment
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14:30 | Kaffeepause/Networking |
14:50 | |
Steffen Schwalm
msg systems AG
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Neue Besen im Spannungsfeld eIDAS und DSGVO - Blockchain für (dauerhafte) Verzeichnisdienste?
Die Automatisierung öffentlicher Register wurde im letzten Gutachten des Normenkontrollrats als eine wesentliche Aufgabe in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung benannt. Blockchain könnte dieses Vorhaben beschleunigen. Wesentliche Grundlage hierfür ist die Erfüllung geltender Dokumentations- und Nachweispflichten und nicht zuletzt der Vorgaben des EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Vortrag beleuchtet Chancen, Voraussetzungen und notwendige Schritte unter denen Blockchain nicht nur die Digitalisierung öffentlicher Register beschleunigen kann.
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15:20 | |
Christoph Sutter
TÜVIT GmbH
Arno Fiedler
Nimbus Technologieberatung
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eIDAS Standardisierung – CEN & ETSI Standards für Vertrauensdiensteanbieter und Produkte
Die Normungsorganisationen CEN und ETSI haben eine Reihe von Normen zur Unterstützung der Implementierung der EU Verordnung 910/2014 (eIDAS) erstellt. Während der größte Teil der Normen bereits veröffentlicht ist, werden wichtige Lücken zu QSCDs (Qualifizierten Signatur- und Siegelerstellungseinheiten), Signaturerzeugung/-prüfung und Preservation gerade mit neuen Normen gefüllt. Der Vortrag gibt einen Überblick über den Stand der Normierung, stellt neue kurz vor der Veröffentlichung stehende Normen vor und gibt einen Ausblick auf geplante Aktivitäten.
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16:00 | |
Clemens Wanko
TÜV TRUST IT GmbH
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Konformitätsbewertung international - Vertrauensdienste für die paneuropäische Nutzung
Ureigenste Idee für Vertrauensdienste nach eIDAS war die Stärkung des digitalen EU-Binnenmarktes. Die inzwischen entstehenden Anwendungsfälle, wie bspw. die PSD-2, Nutzen die Dienste aus dem eIDAS Baukasten. Wie funktioniert das länderübergreifende Angebot von Vertrauensdiensten in der Praxis und was ist bei deren Zulassung und Konformitätsbewertung zu beachten?
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16:30 | |
Axel Schmidt
Bundesnetzagentur
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Zusammenfassung und Ausblick
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Konstantin Götze
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Axel Schmidt
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