Recht und IT-Sicherheit: Datenschutzgerechter Umgang mit Künstlicher Intelligenz | Anforderungen der KI-VO und DS-GVO in der Praxis

Termin: 06.03.2025
Dauer: 10:00-16:00
Ort: Fraunhofer SIT
Rheinstraße 75
64295 Darmstadt
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Programm

10:00
Begrüßung und Moderation
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Plattform Privatheit, Wiesbaden
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
10:10
PD Dr. Christian Geminn
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG), Universität Kassel
PD Dr. Christian Geminn
Das Zusammenspiel von KI-Verordnung und DS-GVO
Ein harmonisches Miteinander?

Der Verordnungsgeber hat es sich leicht gemacht: Die KI-Verordnung stellt in Art. 2 Abs. 7 Satz 2 fest, dass die DS-GVO nicht berührt wird und äußert sich im Wesentlichen nicht weiter zum Zusammenspiel von KI-Verordnung und DS-GVO. Bei näherem Hinschauen fallen jedoch zahlreiche Dissonanzen auf, die im einführenden Vortrag überblicksartig dargestellt werden sollen. Die intensive Verflechtung mit dem Datenschutzrecht scheint nicht gesehen oder zumindest unterschätzt worden zu sein. Für die praktische Umsetzung der KI-Verordnung ergeben sich hieraus einige Herausforderungen.

10:50
Prof. Dr. Tobias Keber
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg, Stuttgart
Zulässigkeit des Einsatzes von KI-Systemen
11:30 Kaffeepause
11:50
Dr. Marit Hansen
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Schleswig-Holstein, Kiel
Organisations- und Managementaufgaben nach KI-VO und DS-GVO
12:30
Dr. Christoph Bausewein
Assistant General Counsel, Data Protection & Policy von CrowdStrike, Hanau
Dr. Christoph Bausewein
Überschneidungen von Betreiberpflichten nach KI-VO und DS-GVO

DSGVO und KI-VO offenbaren trotz unterschiedlicher Regelungsmaterie zahlreiche architektonische Parallelen. Der legislative Gleichklang ist hinsichtlich Dokumentationspflichten, Transparenzanforderungen und ethischer Grundsätze unüberhörbar. Diese Überschneidungen von Betreiberpflichten bieten erstaunliche Synergiepotenziale, die im Vortrag beleuchtet werden. Ferner geht der Vortrag darauf ein, wie Betreiber von KI-Systemen ihre Errungenschaften aus der DSGVO-Umsetzung fruchtbar machen können, um Ressourcen zu sparen und ein kohärentes Compliance-System für beide Verordnungen zu schaffen.

13:10 Mittagspause
14:00
Dr. Vyacheslav Bortnikov
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bonn
Dr. Vyacheslav Bortnikov
Transparenz bei KI-Systemen

Transparenz ist eine Grundbedingung der informationellen Selbstbestimmung. Sie zählt zu den zentralen datenschutzrechtlichen Grundsätzen und ethischen Anforderungen an eine sichere und vertrauenswürdige KI. Gleichzeitig wird der KI in der öffentlichen Debatte häufig Blackbox-Charakter zugeschrieben. Der Vortrag behandelt die Transparenzvorgaben der DS-GVO und der KI-Verordnung mit besonderem Fokus auf die Informationspflichten und Auskunftsrechte mit Blick auf KI-Systeme.

14:40
Dr. Oren Halvani
Abteilungsleiter „AI and Security“ Cybersicherheitszentrum ATHENE, Darmstadt
Dr. Oren Halvani
Sicherheitsanforderungen und -möglichkeiten im Umgang mit KI-Systemen

Künstliche Intelligenz (KI) bringt neue Sicherheitsherausforderungen mit sich, denen sich sowohl Anbieter als auch Anwender stellen müssen. Der Vortrag gibt zunächst einen Überblick über spezifische Schutzziele im Kontext von KI-Systemen. Anschließend werden sowohl die Risiken erläutert, vor denen KI-Systeme geschützt werden müssen, als auch die Maßnahmen, mit denen die genannten Schutzziele erreicht werden können. Des Weiteren wird darauf eingegangen, inwieweit diese Maßnahmen Sicherheit gewährleisten können und ob sie potenzielle Nebenwirkungen mit sich bringen.

15:20 Abschließende Fragerunde und Schlusswort
16:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung und Preise

Generell können Sie sich bis zum Veranstaltungstag anmelden. Stichtag für eine Anmeldung zum Frühbucherrabatt ist der 24.02.2025, danach gilt der normale Teilnehmerbetrag. Um den Workshop optimal vorbereiten zu können bitten wir Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Schüler, Auszubildende und Studenten können Sonderkonditionen eingeräumt werden.

Bei Anmeldung ... bis zum Stichtag nach dem Stichtag
Teilnahmegebühr des Workshops 350,00 € 400,00 €
für Inhaber eines CAST-Leistungspaketes 175,00 € 200,00 €
Sonderkonditionen (nur nach Absprache) 150,00 € 150,00 €

Alle Preise inkl. 7% MwSt.

Informationen zum CAST Leistungspaket finden Sie hier.

Informationen und Kontakt

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Moderation

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Plattform Privatheit, Wiesbaden
E-Mail:

Administration

Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
E-Mail:

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