Recht und IT-Sicherheit - Digitaler Omnibus: Wie verändert er die Datenschutz-Grundverordnung?

Termin: 5.3.2026
Dauer: 10:00-16:00
Ort: Fraunhofer SIT
Rheinstraße 75
64295 Darmstadt

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 den Entwurf einer Verordnung vorgeschlagen, die gewichtige Änderungen in der Daten-Verordnung, in der Daten-Governance-Verordnung, in der Verordnung für offene Daten, in der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, in der ePrivacy-Richtlinie und in der Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Mit dieser „Digital Omnibus“ genannten Verordnung will die Kommission sicherstellen, „dass die Einhaltung des digitalen Regelwerks zu geringeren Kosten erfolgt, die gleichen Ziele erreicht und verantwortungsvollen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft“.

Sie reagiert damit auf die immer lauter gewordenen Forderungen nach Entbürokratisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Kritisiert wird auf der einen Seite, dass sie dafür an den falschen Stellen ansetzt, und auf der anderen Seite, dass sie mit ihrem Omnibus die Grundrechte überfährt. Jedenfalls sind im Digital Omnibus für die DS-GVO ca. 20 Änderungen – von unterschiedlichem Gewicht – vorgesehen. Sie können die Anforderungen des Datenschutzes für Verantwortliche, Betroffene, Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte erheblich verändern.

Die Veranstaltung will den mit diesen Änderungen der DS-GVO verbundenen Rechtsunsicherheiten begegnen. Sie verfolgt das Ziel, sie detailliert vorzustellen und ihre Auswirkungen auf die Praxis des Datenschutzes zu diskutieren. Ausgangspunkt sind mögliche Änderungen des Anwendungsbereichs der DS-GVO, die mit Regelungen zum Begriff der personenbezogenen Daten verbunden sind. Sodann werden die vorgesehenen Änderungen der Rechte der betroffenen Personen, insbesondere des Auskunftsrechts, des Verbots automatisierter Entscheidungen und des Schutzes vor Cookies. Auch die Pflichten der Verantwortlichen sollen vereinfacht werden, so z.B. Zweckänderungen für Forschungen, Verifizierung durch biometrische Systeme, Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die verschiedenen Meldeplichten. Auch die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Systeme soll erleichtert und legitimiert werden. Das wohl wichtigste Entlastungsinstrument, die unmittelbare Datenschutzverantwortung für Systemhersteller und große Auftragsverarbeiter fehlt jedoch. Daher soll auch erörtert werden, welche Wirkungen von einer solchen Rechtsänderung zu erwarten wären.

Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Anmeldung und Preise

Generell können Sie sich bis zum Veranstaltungstag anmelden. Stichtag für eine Anmeldung zum Frühbucherrabatt ist der 23.02.2026, danach gilt der normale Teilnehmerbetrag. Um den Workshop optimal vorbereiten zu können bitten wir Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Schüler, Auszubildende und Studenten können Sonderkonditionen eingeräumt werden.

Bei Anmeldung ... bis zum Stichtag nach dem Stichtag
Teilnahmegebühr des Workshops 350,00 € 400,00 €
für Inhaber eines CAST-Leistungspaketes 175,00 € 200,00 €

Alle Preise inkl. 7% MwSt.

Informationen zum CAST Leistungspaket finden Sie hier.

Informationen und Kontakt

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Moderation

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Plattform Privatheit, Wiesbaden
E-Mail:

Administration

Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
E-Mail:

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