| Termin: | 5.3.2026 |
| Dauer: | 10:00-16:00 |
| Ort: |
Fraunhofer SIT
Rheinstraße 75 64295 Darmstadt |
Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 den Entwurf einer Verordnung vorgeschlagen, die gewichtige Änderungen in der Daten-Verordnung, in der Daten-Governance-Verordnung, in der Verordnung für offene Daten, in der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, in der ePrivacy-Richtlinie und in der Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Mit dieser „Digital Omnibus“ genannten Verordnung will die Kommission sicherstellen, „dass die Einhaltung des digitalen Regelwerks zu geringeren Kosten erfolgt, die gleichen Ziele erreicht und verantwortungsvollen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft“.
Sie reagiert damit auf die immer lauter gewordenen Forderungen nach Entbürokratisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Kritisiert wird auf der einen Seite, dass sie dafür an den falschen Stellen ansetzt, und auf der anderen Seite, dass sie mit ihrem Omnibus die Grundrechte überfährt. Jedenfalls sind im Digital Omnibus für die DS-GVO ca. 20 Änderungen – von unterschiedlichem Gewicht – vorgesehen. Sie können die Anforderungen des Datenschutzes für Verantwortliche, Betroffene, Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte erheblich verändern.
Die Veranstaltung will den mit diesen Änderungen der DS-GVO verbundenen Rechtsunsicherheiten begegnen. Sie verfolgt das Ziel, sie detailliert vorzustellen und ihre Auswirkungen auf die Praxis des Datenschutzes zu diskutieren. Ausgangspunkt sind mögliche Änderungen des Anwendungsbereichs der DS-GVO, die mit Regelungen zum Begriff der personenbezogenen Daten verbunden sind. Sodann werden die vorgesehenen Änderungen der Rechte der betroffenen Personen, insbesondere des Auskunftsrechts, des Verbots automatisierter Entscheidungen und des Schutzes vor Cookies. Auch die Pflichten der Verantwortlichen sollen vereinfacht werden, so z.B. Zweckänderungen für Forschungen, Verifizierung durch biometrische Systeme, Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die verschiedenen Meldeplichten. Auch die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Systeme soll erleichtert und legitimiert werden. Das wohl wichtigste Entlastungsinstrument, die unmittelbare Datenschutzverantwortung für Systemhersteller und große Auftragsverarbeiter fehlt jedoch. Daher soll auch erörtert werden, welche Wirkungen von einer solchen Rechtsänderung zu erwarten wären.
Generell können Sie sich bis zum Veranstaltungstag anmelden. Stichtag für eine Anmeldung zum Frühbucherrabatt ist der 23.02.2026, danach gilt der normale Teilnehmerbetrag. Um den Workshop optimal vorbereiten zu können bitten wir Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Schüler, Auszubildende und Studenten können Sonderkonditionen eingeräumt werden.
| Bei Anmeldung ... | bis zum Stichtag | nach dem Stichtag |
|---|---|---|
| Teilnahmegebühr des Workshops | 350,00 € | 400,00 € |
| für Inhaber eines CAST-Leistungspaketes | 175,00 € | 200,00 € |
Alle Preise inkl. 7% MwSt.
Informationen zum CAST Leistungspaket finden Sie hier.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Plattform Privatheit, Wiesbaden
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de
Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
E-Mail: simone.zimmermann
cast-forum.de
Bitte beachten Sie, dass wir Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen nur über das Online-Formular nicht jedoch über unsere Fax-Nummern entgegen nehmen können.
| ID:SMART 2026 Workshop | 18.-19.02.2026 |
| Recht und IT-Sicherheit - Digitaler Omnibus: Wie verändert er die Datenschutz-Grundverordnung? | 05.03.2026 |
| KI und IT-Sicherheit | 28.05.2026 |
| Post-Quantum Cryptography (PQC) | 27.08.2026 |
| 25th International Conference of the Biometrics Special Interest Group (BIOSIG 2026) | 25.-26.11.2026 |