10:00 | |
Begrüßung und Moderation
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Claudia Prediger
CAST e.V.
Alexander Roßnagel
ITeG, Universität Kassel
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10:10 | |
Alexander Roßnagel
ITeG, Universität Kassel
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Aufgaben und Spielräume des deutschen Gesetzgebers
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) etabliert kein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union, sondern eine Ko-Regulierung des Datenschutzes durch Union und Mitgliedstaaten. Als Grundverordnung regelt sie den Datenschutz nur im Grundsatz abschließend und ist in sehr vielen Details ergänzungsbedürftig. Mit 70 Öffnungsklauseln für die Mitgliedstaaten und vielen unbestimmten und ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffen ist sie eine Richtlinie im Gewand einer Verordnung. Sie enthält viele Regelungsaufträge an die Mitgliedstaaten, die erfüllt sein müssen, damit die Verordnung umgesetzt werden kann. Sie bietet den Mitgliedstaaten aber auch vielfältige Regelungsoptionen, von denen diese Gebrauch machen können, um die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung zu schaffen oder um bestimmte unfertigen Regelungen der Verordnung zu vollenden. Der Vortrag untersucht die Aufgaben und Spielräume der Gesetzgeber in Bund und Ländern und prüft inwieweit die Bundesregierung mit ihrem Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz ihre Aufgaben erfüllt und ihre Spielräume genutzt hat.
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10:50 | |
Jost Onstein
Bundesinnenministerium, Berlin
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Die Konzeption des neuen Bundesdatenschutzgesetzes
Die im Frühjahr 2016 verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung erfordert bis Mai 2018 eine umfassende Anpassung des deutschen Datenschutzrechts. Mit dem Regierungsentwurf vom 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung eine grundlegende Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Der Vortrag erläutert die Struktur und Zielsetzungen des neuen BDSG, geht auf die europäischen Notwendigkeiten der Regelungen ein und gibt einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand im parlamentarischen Verfahren.
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11:30 | Kaffeepause |
12:00 | |
Mario Martini
Deutsche Universität für Verwaltungs-wissenschaften, Speyer
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Die Digitalisierung der Verwaltung und das neue Datenschutzrecht
Herausforderungen auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung birgt enorme Potenziale. Bislang kommt das deutsche E-Government-Schiff aber nicht recht in Gang. Der Zielkonflikt zwischen Persönlichkeitsschutz und Nutzerfreundlichkeit trägt dazu ein Stück weit bei. Der Referent erläutert das an drei Beispielen: dem once-only-Prinzip, automatisierten Verwaltungsverfahren sowie der Blockchain.
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12:40 | Mittagsbuffet |
13:50 | |
Stefan Brink
Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
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Risikoadäquate Regelungen für das Internet der Dienste und Dinge
Die EU-DS-GVO weist viele Grundprinzipien des Datenschutzes auf, die uns aus dem deutschen Recht vertraut sind. In einigen Punkten aber - etwa beim sog. risikoorientierten Datenschutz - weicht sie in erheblicher Weise von unseren bisherigen Regelungsvorstellungen ab. Der Vortrag beleuchtet, in wie weit die DS-GVO Antworten auf aktuelle Fragestellungen wie das Internet der Dinge und Dienstleistungen bereit hält und wie in der Praxis damit umzugehen ist.
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14:30 | |
Marit Hansen
Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holstein
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Anforderungen an die Technik? Zur Regulierung des technischen Datenschutzes
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15:10 | Kaffeepause |
15:30 | |
Podiumsdiskussion
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Deutsches Datenschutzrecht in Europa
Auf der Suche nach dem richtigen Maß
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16:50 | |
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Schlusswort
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Alexander Roßnagel
Universität Kassel
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de
Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
E-Mail: simone.zimmermanncast-forum.de
Forensik/Internetkriminalität | 28.11.2024 |
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