Recht und IT-Sicherheit

Termin: 23.03.2017
Dauer: 10:00-17:00
Ort: Fraunhofer SIT
Rheinstraße 75
64295 Darmstadt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wird in etwa einem Jahr für Datenverarbeiter und Betroffene gelten. Sie wird dann gegenüber deutschem Datenschutzrecht Anwendungsvorrang haben und manche, aber nicht alle bestehenden Regelungen praktisch verdrängen. Sie enthält außerdem sehr viele -ffnungsklauseln für den deutschen Gesetzgeber und in vielen Regelungen ausfüllungsbedürftig. Am 1. März 2017 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz beschlossen, der noch in dieser Legislaturperiode, also vor der Sommerpause dieses Jahres, als Gesetz verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz soll Teile des deutschen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Die Veranstaltung stellt den Regierungsentwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz zur Diskussion. Gefragt wird, welche Datenschutzregeln ab Mai 2018 für Wirtschaft und Verwaltung gelten sollen, ob diese Regelungen den absehbaren Herausforderungen des Datenschutzes gerecht werden und ob sie für die Verantwortlichen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden ausreichende Handlungsmöglichkeiten bieten. Vor allem steht im Mittelpunkt des Interesses, ob der deutsche Gesetzgeber die Regelungsmöglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung ausreichend und sinnvoll ausschöpft oder ob der Gesetzentwurf noch verbessert werden kann.

Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Informationen und Kontakt

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Moderation

Alexander Roßnagel
Universität Kassel
E-Mail:

Administration

Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
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