Recht und IT-Sicherheit: Datenhunger Lernender Systeme - Datennutzung und Datenschutz im Rahmen Künstlicher Intelligenz

Termin: 14.03.2024
Dauer: 10:00-16:00
Ort: SIT Darmstadt
Rheinstraße 75
64295 Darmstadt

Lernende Systeme wie Large Language Models, deren bekanntester Vertreter ChatGPT ist, lernen durch die Auswertung von Daten. Für ihr Training und ihre Überprüfung benötigen sie sehr, sehr viele Daten. Diese Daten können gezielt personenbezogen sein, weil die Systeme zur Bewertung von Personen genutzt werden sollen. Die Betreiber von Lernenden Systemen können aber auch versuchen, personenbezogene Daten gezielt zu vermeiden. Meist werden Daten aus dem Internet genommen, so dass ein Personenbezug mancher Daten nicht zu vermeiden ist. Personenbezogene Daten entstehen auch aus der Nutzung von Lernenden Systemen und können Ergebnisse ihrer Anwendung sein. In all diesen Fällen stellen sich ethische und rechtliche Fragen hinsichtlich der Nutzung der Daten für berechtigte Zwecke und des Schutzes der durch die Datenverwendung betroffenen Personen. Wie ist ein Ausgleich zwischen diesen Zielsetzungen zu finden?

Die Veranstaltung geht diesen Fragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln nach. Ausgangspunkt ist eine sachliche Darstellung des Lernverfahrens und der für das Lernen der Systeme benötigten Daten. Das Anlernen der Systeme mit vielen Daten verursacht viele ethische Fragen wie nach der Transparenz des Lernprozesses und der befürchteten Diskriminierung durch ihre Anwendung. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden stellen sich Fragen, welchen datenschutzrechtlichen Anforderungen solche Systeme unterliegen und wie diese erfüllt werden können, ohne den Nutzen Lernender Systeme in Frage zu stellen. Insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Datenschutzgrund-satz der Datenminimierung scheint problematisch zu sein. Weitere wichtige Aspekte des Datenschutzes sind zum einen die Anforderungen an solche Systeme, wenn sie zur Unterstützung von Entscheidungen genutzt werden sollen, und zum anderen, wenn betroffene Personen ihre Rechte gegenüber den Betreibern Lernender Systeme geltend machen. Eine mögliche Lösung der anstehenden Konflikte könnte darin bestehen, für das Anlernen solche Systeme anonyme Daten zu verwenden. Aber welche Anforderungen müssen Daten erfüllen, um als anonym zu gelten und nicht mehr dem Datenschutzrecht zu unterliegen?

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Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

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Prof. Dr. Alexander Roßnagel
ITeG, Universität Kassel, Forum Privatheit
E-Mail:

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Tel.: +49 6151 869-230
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