Recht und IT-Sicherheit: Künstliche Intelligenz und Datenschutz - Wie lassen sich die neuen Herausforderungen bewältigen?

Termin: 18.03.2021
Dauer: 10:00-16:00
Ort: Digitaler Workshop mit BigBlueButton zur Konferenzseite

Künstliche Intelligenz ist eine (eher forschungspolitische) Sammelbezeichnung für moderne Informationssysteme, die nach der Definition der Hochrangigen Expertengruppe der Europäischen Union für Künstliche Intelligenz „ihre Umgebung analysieren und mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln, um bestimmte Ziele zu erreichen“. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Gruppen von IT-Systemen, dass sie die Strukturierung großer Datenmengen durch Mustererkennung und Modellbildung ermöglichen und aufgrund ihrer Ergebnisse selbsttätig bestimmte Entscheidungen treffen oder Funktionen ausführen können. Ihre Programme sind entweder durch komplexe Codes festgelegt oder lernen selbst durch die betreute Verarbeitung großer Datenmengen. Unter Künstliche Intelligenz werden wichtige Technikentwicklungen gefasst, die für die Digitalisierung aller Wirtschafts-, Verwaltungs- und Gesellschaftsbereiche große Bedeutung haben. Anwendungsbereiche sind zum Beispiel der Gesundheitsbereich, der Verkehr, der Bankensektor, die automatisierte Fertigung, unterstütztes Lernen, die öffentliche Verwaltung und Legal Tech. Für alle Anwendungen stellt sich die Frage, wie sie datenschutzgerecht realisiert werden können.

Soweit Systeme, die unter Künstlicher Intelligenz zusammengefasst werden, personenbezogene Daten verarbeiten, betreffen sie auch vielfältige Datenschutzthemen. Dies gilt zum einen für die Erfüllung der allgemeinen Datenschutzgrundsätze wie Fairness, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Sie können auch mit den allgemeinen Verboten der Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten und der automatisierten Entscheidung, die rechtliche oder beeinträchtigende Wirkungen haben können, kollidieren. Zum anderen müssen sie die Datenschutzanforderungen spezifischer Anwendungsbereiche erfüllen, wie etwa des Sozial-, des Polizei-, des Versicherungs-, des Werbe-, des Telekommunikations-, Internet- oder des Verwaltungsdatenschutzes. Für das Datenschutzrecht stellt sich die Frage, ob Anwendungen der Künstlichen Intelligenz jeweils nur technik- oder bereichsspezifische Problemstellungen verursachen oder ob es übergreifende Fragestellungen gibt, die es rechtfertigen, sie unter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zusammenzufassen und für unterschiedliche Technikanwendungen allgemeine Anforderungen und Lösungen zu bestimmen.

Die Veranstaltung informiert über Datenschutzanforderungen und -lösungen und ermöglicht die Diskussion über spezifische Datenschutzfragen. Zwei einführende Vorträge zu ethischen Anforderungen und Probleme der Datenschutzaufsicht erläutern verallgemeinernd Herausforderungen Künstlicher Intelligenz. Zwei weitere Vorträge befassen sich am Beispiel der Sprachassistenten und der Gesichtserkennung mit spezifischen Technikausprägungen und die beiden letzten Vorträge mit zwei wichtigen Anwendungsfeldern, nämlich dem Straßenverkehr und der öffentlichen Verwaltung.

Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Informationen und Kontakt

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Alexander Roßnagel
ITeG, Universität Kassel, Forum Privatheit
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Tel.: +49 6151 869-230
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