Recht und IT-Sicherheit

Termin: 26.03.2009
Dauer: 10:00-17:00
Ort: Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD
Fraunhoferstr. 5
64283 Darmstadt

Der Workshop befasst sich mit drei aktuellen Fragestellungen, nämlich zum einen mit dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, mit der Authentifizierungsfunktion des neuen elektronischen Personalausweises und mit der Frage der Langzeitaufbewahrung elektronischer Dokumente.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses neue Grundrecht könnte für die IT-Sicherheit die gleiche Funktion haben wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Datenschutz. Im Workshop soll das neue Grundrecht vorgestellt und sein Gewährleistungsgehalt, aber auch seine Schranken näher untersucht werden. Auch ist zu fragen, inwieweit das Grundrecht zivilrechtliche Bewertungen der IT-Sicherheit beeinflusst.

Ein Sicherheitsproblem, das im Internet bisher kaum gelöst ist, stellt die sichere Online-Identifizierung und -Authentifizierung dar. Zur Lösung dieses Problems soll der neue elektronische Personalausweis mit seiner Authentifizierungsfunktion dienen. Welche Funktionen sie hat, welche Rechtsregelungen dieser neuen Ausweisfunktion zugrunde liegen und in welchen rechtlichen Zusammenhängen (z.B. Altersverifikation oder Kontoeröffnung) sie sinnvoll genutzt werden kann, wird vorgestellt und erörtert.

In Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen vielfältige Dokumente längerfristig aufbewahrt werden. Vielfach werden die Prozesse, in denen solche Dokumente erzeugt und verarbeitet werden, auf Elektronik umgestellt - ohne dass jedoch ein der rechtlichen Aufbewahrungspflicht entsprechendes Konzept der Aufbewahrung dieser Dokumente existiert. Welche Anforderungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind und wie sie erfüllt werden können, wird im Workshop präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Informationen und Kontakt

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Moderation

Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Fax: 0561-804 22 23
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