Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Hessischen Landtag gewählt. Er ist als oberste Landesbehörde in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den Unternehmen, die ihren Sitz im Landes Hessen haben und den Behörden des Landes Hessen sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Der HBDI hat unter anderem die Anwendung der DS-GVO zu überwachen, er hat die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Recht im Zusammenhang mit der Verarbeitung zu sensibilisieren und sie darüber aufzuklären und die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter für die ihnen aus dieser Verordnung entstehenden Pflichten zu sensibilisieren. Er hat aber auch darauf zu achten, dass die Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung nicht zu einer Verschiebung in der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen des Landes, zwischen den Organen der kommunalen Selbstverwaltung und zwischen der staatlichen und der kommunalen Selbstverwaltung führen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe:
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den HBDI zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.
Der HBDI erstattet dem Hessischen Landtag jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Website: http://www.datenschutz.hessen.de
Für CAST-Mitglieder stehen weitere Kontaktdaten zur Verfügung.
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