Der Hessische Datenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Hessischen Landtag gewählt. Er ist als oberste Landesbehörde in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den Behörden des Landes Hessen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Dabei hat er auch darauf zu achten, dass die Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung nicht zu einer Verschiebung in der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen des Landes, zwischen den Organen der kommunalen Selbstverwaltung und zwischen der staatlichen und der kommunalen Selbstverwaltung führen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe:

  • gibt er Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers, die datenschutzrechtlichen Bezug haben,
  • berät und kontrolliert er die Daten verarbeitenden Stellen,
  • kümmert er sich um Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer öffentlichen Stelle des Landes in ihren Rechten verletzt sehen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Website: http://www.datenschutz.hessen.de

Datenschutz und Datensicherheit hängen voneinander ab. Da das CAST–Forum eine Plattform ist, um das Wissen über Datensicherheit zu erweitern und zugänglich zu machen, dient es auch den Zielen des Datenschutzes. Dies unterstützt der Hessische Datenschutzbeauftragte.

Für CAST-Mitglieder stehen weitere Kontaktdaten zur Verfügung.

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Forensik / Internetkriminalität 14.12.2023
ID:Smart Workshop 2024 21.-22.02.2024

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