Recht und IT-Sicherheit: Verbesserungen des Datenschutzrechts - Wie lassen sich die Vorhaben der Ampelkoalition umsetzen?

Termin: 17.03.2022
Dauer: 10:00-16:00
Ort: Digitaler Workshop
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung anerkannt

Programm

10:00
Begrüßung und Moderation
Alexander Roßnagel
Hess. Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Universität Kassel, Forum Privatheit
Alexander Roßnagel
10:10
Alexander Roßnagel
Hess. Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Universität Kassel, Forum Privatheit
Alexander Roßnagel
Internationaler Datentransfer – Stand und Entwicklungsmöglichkeiten

Mit seinem Schrems II-Urteil vom 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof die rechtliche Grundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA, die bis dahin in Form der Anerkennung des „Privacy Shields“ des US-Handelsministeriumsbestand, als unionsrechtswid-rig für nichtig erklärt. Die USA gilt seitdem als Drittland mit unzureichendem Datenschutzniveau. Für solche Übertragungen gelten das grundsätzliche Verbot des Art. 44 DSGVO und die Aus-nahmen der Art. 46, 47 und 49 DSGVO. Aus einer Interpretation des V. Teils der DSGVO heraus fordert der EuGH für alle Übermittlungen zusätzliche Schutzmaßnahmen. Der Vortrag erläutert die Gründe des Urteils, seinen Anwendungsbereich über seinen Wortlaut hinaus, die Forderun-gen des EuGH an Verantwortliche, die Daten übertragen, die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses zu diesem Urteil und praktische Fragen in der Umsetzung dieser Vorgaben aus Sicht der Datenschutzaufsicht. Schließlich geht der Vortrag auch auf die Vorha-ben des Koalitionsvertrags ein, die digitale Souveränität Deutschlands zu verbessern, um die Anforderungen des Urteils erfüllen zu können.

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10:50
Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD
Marit Hansen
Stärkung der Bürgerrechte im digitalen Raum

"Wir stärken digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit" - so verspricht es der Koalitionsvertrag. Wird dies die lang erwartete Antwort auf die Snowden-Enthüllungen und auf Entwicklungen wie die Überwachungssoftware Pegasus? Marit Hansen bewertet in ihrem Vortrag die beschriebenen Ansätze wie ein Recht auf Verschlüsselung, ein Recht auf Anonymität oder ein Schwachstellenmanagement und zeigt Chancen und Probleme auf.

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11:30 Kaffeepause
11:50
Benedikt Buchner
Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR), Universität Bremen
Benedikt Buchner
Umgang mit Forschungsdaten – Gegenwart und Zukunft

Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit prägt seit jeher die datenschutzrechtliche Diskussion. Das Referat wird zum einen darauf eingehen, wie das geltende Recht versucht, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen. Zum anderen soll es auch darum gehen, neue Lösungsansätze zu diskutieren, wie sich informationelle Selbstbestimmung und freie Forschung bestmöglich vereinbaren lassen.

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12:30
Gerrit Hornung, LL.M.
Wiss. Zentrum für Informations-technikgestaltung (ITeG), Universität Kassel
Gerrit Hornung, LL.M.
Rechtliche Bewertung der KI – EU-KI-Verordnung und nationale Ergänzungen

In ihrem Koalitionsvertrag bringt die neue Bundesregierung ihre Unterstützung für den Entwurf einer europäischen KI-Verordnung und deren risikobasierten Ansatz zum Ausdruck; zugleich möchte sie die digitalen Bürgerrechte auch im Bereich von KI wahren. Allerdings fehlt es an konkretisierenden Aussagen, wie dies beim Recht auf Datenschutz und bei anderen Bürgerrechten umgesetzt werden soll. Der Vortrag stellt den Entwurf der KI-Verordnung dar, setzt ihn ins Verhältnis zu den nationalen Regelungsspielräumen und erläutert Handlungsoptionen für die laufende Legislaturperiode.

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13:10 Mittagspause
14:00
Katja Horlbeck
Referatsleiterin beim Hessischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Katja Horlbeck
Beschäftigtendatenschutz – Brennpunkte und Lösungsansätze

Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen“, heißt es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Der Vortrag befasst sich unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirats zum Beschäftigtendatenschutz mit der Frage, welche Regelungen ein neues Gesetz enthalten sollte, um die Probleme der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt zu lösen.

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14:40
Michael Friedewald
Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe, Forum Privatheit
Michael Friedewald
Überwachungsgesamtrechnung – Grundlage für die Diskussion zu Überwachungsgesetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung 2010 eine Obergrenze für eine fortschreitende Überwachung der Gesellschaft angedeutet. Für die Bestimmung des aktuellen Niveaus der Überwachung wurde daraufhin eine „Überwachungsgesamtrechnung“ (ÜGR) vorgeschlagen. Nach über 10 Jahren hat die Ampelkoalition diese Idee in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Im Rahmen des Vortrags wird das Konzept der ÜGR vorgestellt und ein Vorschlag zu deren konkreten Ausgestaltung und Institutionalisierung präsentiert.

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15:20
Alexander Roßnagel
Hess. Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Universität Kassel, Forum Privatheit
Alexander Roßnagel
Abschließende Fragerunde und Schlusswort

Informationen und Kontakt

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Moderation

Alexander Roßnagel
ITeG, Universität Kassel, Forum Privatheit
E-Mail:

Administration

Simone Zimmermann
CAST e.V.
Tel.: +49 6151 869-230
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