Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Hessischen Landtag gewählt. Er ist als oberste Landesbehörde in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den Unternehmen, die ihren Sitz im Landes Hessen haben und den Behörden des Landes Hessen sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Der HBDI hat unter anderem die Anwendung der DS-GVO zu überwachen, er hat die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Recht im Zusammenhang mit der Verarbeitung zu sensibilisieren und sie darüber aufzuklären und die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter für die ihnen aus dieser Verordnung entstehenden Pflichten zu sensibilisieren. Er hat aber auch darauf zu achten, dass die Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung nicht zu einer Verschiebung in der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen des Landes, zwischen den Organen der kommunalen Selbstverwaltung und zwischen der staatlichen und der kommunalen Selbstverwaltung führen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe:

  • gibt er Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers, die datenschutzrechtlichen Bezug haben,
  • berät und kontrolliert er die Daten verarbeitenden Stellen,
  • kümmert er sich um Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer öffentlichen Stelle des Landes in ihren Rechten verletzt sehen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den HBDI zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.

Der HBDI erstattet dem Hessischen Landtag jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Website: http://www.datenschutz.hessen.de

Datenschutz und Datensicherheit hängen voneinander ab. Da das CAST–Forum eine Plattform ist, um das Wissen über Datensicherheit zu erweitern und zugänglich zu machen, dient es auch den Zielen des Datenschutzes. Dies unterstützt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden

Für CAST-Mitglieder stehen weitere Kontaktdaten zur Verfügung.

Kommende CAST Veranstaltungen

Cybersicherheit für den Mittelstand 21.11.2024
Forensik/Internetkriminalität 28.11.2024
CAST-Förderpreis IT-Sicherheit 2024 05.12.2024
ID:SMART Workshop 2025 19.-20.02.2025

CAST-Partnerschaften

Webpräsenz der Allianz für Cyber- Sicherheit Nationales Forschungs­zentrum für angewandte Cyber­sicher­heit ATHENE Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie Technische Universität Darmstadt Hochschule Darmstadt Gesellschaft für Informatik e.V. IT4WORK - Kompetenznetz virtuelle Arbeitswelten Software-Cluster TeleTrusT Deutschland e.V.