Der Hessische Datenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Hessischen Landtag gewählt. Er ist als oberste Landesbehörde in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den Behörden des Landes Hessen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Dabei hat er auch darauf zu achten, dass die Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung nicht zu einer Verschiebung in der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen des Landes, zwischen den Organen der kommunalen Selbstverwaltung und zwischen der staatlichen und der kommunalen Selbstverwaltung führen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe:
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Website: http://www.datenschutz.hessen.de
Für CAST-Mitglieder stehen weitere Kontaktdaten zur Verfügung.
CAST-Förderpreis IT-Sicherheit 2023 | 09.10.2023 |
Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit | 19.10.2023 |
Sicheres digitales Gesundheitswesen | 22.11.2023 |
Forensik / Internetkriminalität | 14.12.2023 |
ID:Smart Workshop 2024 | 21.-22.02.2024 |